Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Fleischerei Ziehm und ihren Kunden.
1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, sofern ihrer Gültigkeit nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.
§2. Vertragsabschluss
2.1. Ein Angebot durch die Fleischerei Ziehm ist unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme des Angebots durch die Fleischerei Ziehm zu Stande.
2.2. Der Umfang der vertraglich geschuldeten Verpflichtungen sind ausschließlich durch die in der verbindlichen Angebotsleistungsbeschreibung sowie sämtlich darin enthaltenen Hinweisen und Erläuterungen bestimmt. Änderungen und Ergänzungen des Kunden stellen ein neues Vertragsangebot an die Fleischerei Ziehm dar und bedarf zur Wirksamkeit eine schriftliche Bestätigung. Zusätzliche Vereinbarungen mit unseren Mitarbeitern, die den Umfang der Leistung modifizieren oder erweitern, müssen schriftlich von der Fleischerei Ziehm bestätigt werden.
2.2. Alle Informationen und Angaben, die die Fleischerei Ziehm zu ihren Produkten, insbesondere Gewicht, Abbildung sind Näherungswerte und unverbindlich, soweit dies nicht als ausdrücklich verbindlich angeführt ist.
§3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Die Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern nichts anders bestimmt ist.
3.2. Die Zahlung erfolgt nach den im Bestellprozess angegebenen Zahlungsmodalitäten. Wir behalten uns das Recht vor, bestimmte Zahlungsmethoden auszuschließen.
3.3. Sofern kein Zahlungstermin bestimmt, so ist die Zahlung nach spätestens 10 Tagen nach Rechnungszugang fällig. Der Fleischerei Ziehm steht bei Verzug der Zahlung des Kunden, ein außerordentliches Kündigungsrecht und Schadensersatz zu, sofern die Fleischerei Ziehm dem Kunden erfolglos eine Nachfrist zur Zahlung gewährt hat. Die Leistungspflicht der Fleischerei Ziehm ist ausgeschlossen, wenn fällige Leistungen des Kunden nicht erbracht wurden. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist kann die Fleischerei Ziehm Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen.
§ 4 - Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde aus ihm zu vertretenden Gründen einzelne Leistungen nicht in Anspruch, besteht seitens der Fleischerei Ziehm keine Verpflichtung zur Rückerstattung der Kosten. Eine Stornierung aufgrund von Wetterbedingungen sind grundlegend nicht zulässig, solange nach Ermessen der Fleischerei Ziehm eine sichere Durchführung der Veranstaltung gewährleistet ist.
§ 5 – Kündigung/Rücktritt
5.1. Wird die Durchführung einer Veranstaltung aufgrund von vor dem Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich beeinträchtigt, gefährdet oder erschwert wird, erhält sowohl der Kunde als auch die Fleischerei Ziehm das Recht zur Vertragskündigung. Im Falle einer Kündigung erhält die Fleischerei Ziehm Entschädigung für die bereits erbrachten Leistungen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
5.2. Storniert der Kunde den Vertrag aufgrund eines nicht zu vertretenden Grundes der Fleischerei Ziehm, so ist der Kunde zur Zahlung einer Stornierungspauschale verpflichtet:
• 100 – 30 Tage vor Datum der Leistungserbringung: 20 % der kalkulierten Nettogesamtsumme
• 29 – 11 Tage vor Datum der Leistungserbringung: 60 % der kalkulierten Nettogesamtsumme
• 10 – 0 Tage vor Datum der Leistungserbringung: 80 % der kalkulierten Nettogesamtsumme
§ 6 - Mängelrechte
Sollte die vereinbarte Leistung gemäß des Vertrages nicht erbracht werden, obliegt es dem Kunden, unter Setzung einer angemessenen Frist die Behebung des Mangels zu verlangen. Beschwerden sollten, soweit möglich und unverzüglich vor Ort der Fleischerei Ziehm mitgeteilt werden. Die Fleischerei Ziehm behält sich das Recht vor die Abhilfe zu verweigern, wenn es ein unverhältnismäßiger Aufwand bedarf. Alternativ kann die Fleischerei Ziehm auch in Form eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen.
Sofern die Behebung des Mangels nicht möglich ist, steht dem Kunden das Recht zu, für die Dauer der nicht vertragsmäßigen Erbringung der Leistung eine angemessene Minderung des Preises zu verlangen. Der Anspruch auf Minderung verfällt, sofern der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel zu melden. Falls der Kunde eine Reduzierung der Vergütung aufgrund behaupteter Leistungsmängel anstrebt, obliegt ihm die Pflicht, die Gründe hierfür in angemessener Weise darzulegen. Im Falle einer Beeinträchtigung der Leistung durch Witterungsbedingungen besteht kein Anspruch auf Minderung, Rückerstattung oder Schadensersatz. Sieht der Kunde jedoch auf die Durchführung des Caterings aufgrund von Witterungsverhältnissen ab, obwohl dies nach Bewertung der Fleischerei Ziehm möglich wäre, steht dem Kunden keine Erstattung der Vergütung zu.
§ 7 - Haftung und Haftungsbeschränkung
Die Haftung der Fleischerei Ziehm gegenüber dem Kunden für Schadensersatz ist insgesamt auf die Höhe der vertraglich vereinbarten Vergütung beschränkt. Dies gilt, sofern im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich verursacht wurde und in allen anderen Fällen, wenn der Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich durch die Fleischerei Ziehm herbeigeführt wurde. Diese Beschränkung findet keine Anwendung bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder bei Pflichten, auf die eine Partei im erheblichen Maße vertrauen kann. Es wird zwischen Fleischerei Ziehm und dem Kunden vereinbart, dass der Kunde die Dienstleistungen der Fleischerei Ziehm grundsätzlich auf eigenes Risiko in Anspruch nimmt.
§ 8 - Schlussbestimmungen
Für jegliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit den Leistungen der Fleischerei Ziehm ergeben, wird, sofern gesetzlich zulässig, als Gerichtsstand Fürstenwalde vereinbart. Das gesamte Recht- und Vertragsverhältnis zwischen der Fleischerei Ziehm und dem Kunden unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht. Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln des Vertrages hat keine Auswirkungen auf die Gültigkeit des gesamten Vertrages. Die Vertragsparteien werden die ungültige Klausel durch eine andere ersetzen, die für beide Seiten angemessen ist.